18b German Residence Act ( Aufenthaltsgesetz ) after two years.
In any case, after five years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.9 Germany Residence Act (Aufenthaltsgesetz) or a permit for permanent EU residence according to Art.9a German Residence Act (Aufenthaltsgesetz).
Please note:
www.zuwanderung.sachsen.deHaben Sie einen deutschen Hochschulabschluss, dann kann Ihnen nach zwei Jahren zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18b des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
Ansonsten können Sie nach fünf Jahren zum Daueraufenthalt entweder eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Aufenthaltsgesetz oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes erhalten.
Hinweis:
www.zuwanderung.sachsen.de18b German Residence Act ( Aufenthaltsgesetz ) after two years.
In any case, after five years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.9 Germany Residence Act (Aufenthaltsgesetz) or a permit for permanent EU residence according to Art.9a German Residence Act (Aufenthaltsgesetz).
Please note:
www.zuwanderung.sachsen.deHaben Sie einen deutschen Hochschulabschluss, dann kann Ihnen nach zwei Jahren zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18b des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
Ansonsten können Sie nach fünf Jahren zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 des Aufenthaltsgesetzes oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU nach § 9a des Aufenthaltsgesetzes erhalten.
Hinweis:
www.zuwanderung.sachsen.deThe residence permit can be extended.
After two years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.18b German Residence Act (Aufenthaltsgesetz).
After three years, you may be granted a permanent residence permit (Niederlassungserlaubnis) according to Art.
www.zuwanderung.sachsen.deDer Aufenthaltstitel kann verlängert werden.
Nach zwei Jahren kann Ihnen zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 18b des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
Nach drei Jahren kann Ihnen zum Daueraufenthalt eine Niederlassungserlaubnis nach § 21 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
www.zuwanderung.sachsen.deDeseja acrescentar uma palavra, uma frase ou uma tradução?
Envie-nos uma nova entrada.