Im Verlauf der Geschichte wurde es auch Bestandteil eigenständiger Substantive, die als feststehende Begriffe keinen unmittelbaren Zusammenhang zum ursprünglichen Tätigkeitswort mehr haben.
Der Wunsch nach einer knappen, tatbestandsgenauen juristischen Fachsprache führt zu einer starken Nominalisierung von Tätigkeitswörtern, was wiederum zu einem erhöhten Rückgriff auf Adjektive (nicht auf Adverbien) führt.
Tätigkeitswörter wie Hervorgehen, Überfließen oder Entstehen, die auf ein Werden deuten, sind allerdings in diesem Zusammenhang nicht wörtlich aufzufassen, sondern nur metaphorisch.