Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Rückbürgschaft“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Rụ̈ck·bürg·schaft JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
1 CRR sind bestimmte Rückbürgschaften anerkannt.
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Der Rückbürge ist vielmehr durch seine Rückbürgschaft vertraglich mit dem (Haupt-)Bürgen verbunden.
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Der Bund hat dieser Bürgschaft eine Rückbürgschaft in Höhe von 50 Prozent genehmigt.
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Bei Rückbürgschaften von Staaten und anderen öffentlichen Stellen dürfen die besicherten Forderungen wie Forderungen an den Staat behandelt werden.
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Rückbürgschaft ist eine Art der Bürgschaft, bei der zunächst ein Hauptbürge für eine bestehende Hauptschuld haftet, für die wiederum der Rückbürge gegenüber dem Hauptbürgen die Haftung übernimmt.
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Diese Rückbürgschaften betragen in der Regel 65 bis 75 % der (Haupt-)Bürgschaftssumme.
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Bürgschaftsbanken erhalten vom Bund und den Ländern Rückbürgschaften und vergeben somit öffentliche Bürgschaften.
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Für diese Bürgschaften gibt es Rückbürgschaften des Bundes über 50 Prozent des Betrages.
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Anders als bei der Rückbürgschaft kann der Gläubiger den Nachbürgen direkt in Anspruch nehmen.
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