Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Eigentumssicherung“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die E̱i̱·gen·tums·si·che·rung

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Unter kriminalpräventiver Eigentumssicherung werden Kontrollaktivitäten und Sicherungsvorkehrungen verstanden.
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Als handelsrechtliche Eigentumssicherung wird meist der Eigentumsvorbehalt als Sicherungsmittel verstanden.
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Ziel der Eigentumssicherung ist die Verhinderung, dass Unberechtigte in den (dauerhaften) Besitz des Eigentums gelangen können.
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In der Gefahrenabwehr richtet sich die Eigentumssicherung nach dem Polizeirecht und wird durch die Sicherstellung herrenloser Gegenstände bewirkt.
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Wird das Geld nicht innerhalb einer Sekundenfrist entnommen, wird es in der Regel zur Eigentumssicherung einbehalten.
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Sie ist bei der Vornahme durch die Polizei mitunter eine doppelfunktionale Maßnahme und es findet bei der Eigentumssicherung ein Gewahrsamsübergang statt.
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Die kriminalpräventive Eigentumssicherung ist eine verhaltensorientierte Prävention zum Schutz des persönlichen Eigentums.
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Die juristische Eigentumssicherung gliedert sich in die polizeirechtliche, strafprozessrechtliche und handelsrechtliche Eigentumssicherung.
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Die Eigentumssicherung kann sowohl hoheitsrechtlich durch die Polizei oder Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft erfolgen, als auch durch die juristische oder natürliche Person selbst.
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Sie dient der Eigentumssicherung Dritter.
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