Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Ehegatte“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) E̱he·gat·te (E̱he·gat·tin) <-n, -n> geh Ehepartner

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Der Güterstand wird durch Heirat (bzw. Verpartnerung) begründet und durch Scheidung bzw. Tod eines Ehegatten aufgelöst und auseinandergesetzt.
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Zum Sondergut zählen die Gegenstände eines Ehegatten, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können (höchstpersönliche Rechte, z. B. ihm zustehende beschränkte persönliche Dienstbarkeiten).
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Das gilt auch bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten.
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Errungenschaftsgemeinschaft, bei der die Ehegatten ähnlich der Zugewinngemeinschaft am Vermögenszuwachs des jeweils anderen beteiligt werden, jedoch schon während des Bestandes der Ehe.
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Als Anfangsvermögen versteht es das Vermögen eines Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten, also das Reinvermögen (Abs.
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Witwen oder Witwer haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf eine Witwen-/Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.
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Werden Ehegatten zusammenveranlagt, 26b EStG, so werden die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet und den Ehegatten gemeinsam zugerechnet.
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Um den Ehegatten dennoch die Wahrung ihrer kulturellen Identität zu ermöglichen, wird ihnen aber eine Rechtwahlmöglichkeit eingeräumt.
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Den Verwandten in gerader Linie stehen deren Ehegatten, sowie Stiefkinder und deren Ehegatten gleich.
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Wird nichts geregelt, so verwalten die Ehegatten das Gesamtgut gemeinschaftlich.
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