Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Dispacheur“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Dis·pa·cheur(in) <-s, -e> [dɪspaˈʃøːɐ̯]

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Damit war die Admiralität auch für das Assekuranzwesen und den Dispacheur zuständig.
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2 FamFG auf, wonach der Dispacheur verpflichtet ist, jedem Beteiligten Einsicht in die Dispache zu gewähren.
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Nach Abwicklung des Verfahrens wurde er vom Rat zum Dispacheur ernannt.
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Der Dispacheur ist ein amtlich geprüfter Sachverständiger für die Schadensabwicklung einer Havarie-Grosse (auf deutsch auch Große Haverei oder gemeinschaftliche Haverei genannt).
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Die dann folgende Aufmachung der Dispache obliegt dem Dispacheur, der hierzu einen Auftrag von einem Beteiligten erhalten muss (Abs.
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Der Auftrag ist Vertrauenssache, denn wenn sich die Beteiligten auf einen Dispacheur geeinigt haben, beugen sie sich im Regelfall seinem Schiedsspruch.
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Der Dispacheur erstellt als Dienstleistung für die beteiligten Parteien des bei der Havarie entstandenen Schadens einen Schadensverteilungsplan, die Dispache.
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Beauftragt wird der Dispacheur von einer der beteiligten Reedereien, Versicherungen oder Befrachter.
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