Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Darlehensnehmer“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) Da̱r·le·hens·neh·mer(in), der(die) Da̱r·lehns·neh·mer

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Oft sind zinsgünstige Darlehen mit weiteren Zugeständnissen für den Darlehensnehmer verbunden, wie etwa langer Zahlungsaufschub oder Zinstilgungen.
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Letzteres wird in der Wissenschaft teilweise anders beurteilt, da der Darlehensnehmer durch den Genuss eines zinslosen Darlehens übermäßig begünstigt werde.
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Für das Darlehen wird vom Darlehensnehmer der vertraglich vereinbarte Darlehenszins gezahlt.
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Der Darlehensnehmer ist wiederum verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.
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Die Provision muss der Darlehensnehmer nicht zusätzlich zahlen.
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Bei einem schon abgelösten Darlehen errechnet sich so der Saldo, den der Darlehensnehmer von der Bank zurückfordern kann.
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Für den Darlehensnehmer hätte sich im Schaltjahr der Vorteil ergeben, dass die Verpflichtungen auf dreizehn Monate verteilt werden konnten.
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Der Darlehensnehmer kann durch Ausübung seines Widerrufsrechts seine auf den Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung widerrufen und so den Vertrag nachträglich beseitigen.
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Der Hypothekenmakler vergleicht mit Hilfe von Datenbanken für den potenziellen Darlehensnehmer die Angebote vieler Banken.
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Der Darlehensnehmer ist berechtigt, mit anderen Darlehensgebern über eine Übernahme der bestehenden Darlehen zu verhandeln.
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"Darlehensnehmer" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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