Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Burgfriede“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Bụrg·frie·de(n)

der Bụrg·fried <-(e)s, -e> Bergfried

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Es gab Burgfriede, deren Besitzern nur die Ergreifung und Auslieferung von Verbrechern zustand, nicht aber die Beweisaufnahme oder andere Verfahrensschritte.
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Beispielsweise sind steirische Burgfriede in einer Gerichtsbeschreibung aus 1914 publiziert, zu der 1987 ein Nachtrag erschien.
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Im 15. Jahrhundert wurde deshalb ein Burgfriede geschlossen.
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Aufzeichnungen über Burgfriede finden sich in Gerichtsbeschreibungen, Urbaren, Grenzbeschreibungen und Archiven der Grundherrschaften.
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Burgfriede mit solchen Rechten wurden teilweise bereits als „Landgerichte“ bezeichnet, die Unterscheidung zu den tatsächlichen Landgerichten (deren Rechtsgrundlage nicht eine Grundherrschaft war) ist in der Praxis schwierig zu treffen.
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Zusammenfassende Aufzeichnungen, in welchen Gebieten welche Burgfriede existierten und mit welchen Rechten diese verbunden waren, existieren in unterschiedlichen Formen für eine Reihe von Ländern oder Herrschaftsbereichen.
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Burgfriede waren nicht zwingend mit dem Besitz einer Burg verbunden.
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Ein Burgfriede war ein Territorium mit niederer Gerichtsbarkeit.
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Der Burgfriede wurde neu vermessen und durch Grenzsäulen markiert, von denen einige auch noch heute erhalten sind.
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Der Ausdruck Burgfrieden oder Burgfriede, mhd.
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