Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Bilanzierungsvorschriften“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

Bi·lan·zi̱e̱·rungs·vor·schrif·ten pl

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Im Zusammenhang der Bilanzierungsvorschriften wird das Anwartschaftsrecht im Rahmen einer vornehmlich wirtschaftlichen Betrachtungsweise wie das (zukünftige) Vollrecht behandelt, sodass der Vorbehaltskäufer die Vorbehaltsware bereits aktivieren darf.
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In einigen Fällen können die Forderungen und Verbindlichkeiten in den Einzelabschlüssen der Konzernunternehmen aufgrund von Bilanzierungsvorschriften unterschiedlich sein (echte Aufrechnungsdifferenzen).
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Die meisten Bilanzierungsvorschriften des Bilanzrechts sind zwingend einzuhalten und räumen keinen unternehmerischen Handlungsspielraum ein.
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Die dortigen Bilanzierungsvorschriften sind für Einzelabschlüsse zwingend anzuwenden, nicht jedoch für Konzernabschlüsse, wie unten dargestellt wird.
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Über die reinen Bilanzierungsvorschriften hinaus enthalten viele Konzernrichtlinien auch Vorgaben zu Prozessen der Konzernabschlusserstellung, Festlegungen über einzurichtende Kontrollen und rechnungslegungsbezogene konzerninterne Genehmigungsregelungen.
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