Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Börsenaufsichtsbehörde“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Bọ̈r·sen·auf·sichts·be·hör·de

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Sie unterliegen der Aufsicht der Börsenaufsichtsbehörde.
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1 BörsG bedarf der Betrieb eines organisierten Handelssystems an einer Börse der schriftlichen Erlaubnis der Börsenaufsichtsbehörde.
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Es regelte neben den Börsenzeiten vor allem die Tätigkeit der Makler und Börsenaufsichtsbehörde.
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Die Börsenaufsicht wird durch eine Börsenaufsichtsbehörde durchgeführt.
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Die jeweilige Börsenaufsichtsbehörde überwacht den Wertpapierhandel und alle damit verbunden steuerrechtlichen Belange.
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Eine Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung, sie untersteht der Aufsicht der Börsenaufsichtsbehörde, die (noch) eine oberste Landesbehörde (in der Regel das Wirtschaftsministerium) ist.
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Ihre Bestellung und Entlassung erfolgt durch die Börsenaufsichtsbehörde nach Anhörung des Börsenvorstands.
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Sie werden von der Börsenaufsichtsbehörde auf Vorschlag des Börsenvorstands bestellt.
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