Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Auslandsdeutsche“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die/der A̱u̱s·lands·deut·sche <-n, -n>

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Daher müssen sich Auslandsdeutsche eigentlich abmelden, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt haben.
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Bis 1985 hatten Auslandsdeutsche nur dann das aktive Wahlrecht, wenn sie als öffentliche Bedienstete oder Soldaten im Auftrag ihres Dienstherren im Ausland lebten oder zum Hausstand einer solchen Person gehörten.
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Auslandsdeutsche und Ausländer erhalten ihn oft durch den zuständigen deutschen Botschafter.
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Weitere Themenbereiche sind Auslandsdeutsche, die deutsche Volkskunde und deutsche Militärgeschichte.
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In den frühen Gesetzesentwürfen gab es noch ein Wahlrecht für Auslandsdeutsche, das aber in den Beratungen der Nationalversammlung gestrichen wurde.
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Wohnungslose und (sofern wahlberechtigt) Auslandsdeutsche werden nur auf rechtzeitigen Antrag ins Wählerverzeichnis eingetragen.
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Im Erbrecht herrscht große Uneinheitlichkeit für Auslandsdeutsche.
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In aller Regel unterliegen Auslandsdeutsche mit ihrem weltweit erzielten Einkommen der Steuerpflicht in dem Staat, in dem sie ihren Lebensmittelpunkt haben (unbeschränkte Steuerpflicht).
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Ausgewiesene Elsässer und Auslandsdeutsche führten zu einer starken Belastung des Wohnungsmarkts.
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Deutsche Staatsbürger, die dauerhaft im Ausland leben, werden Auslandsdeutsche genannt.
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