Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Aktivlegitimation“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

die Ak·ti̱v·le·gi·ti·ma·ti·on JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Die Aktivlegitimation ist eine Voraussetzung für die Begründetheit der Klage.
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Die Aktivlegitimation für die Klage hat derjenige, der das Pfand- und Vorzugsrecht für sich in Anspruch nimmt.
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In einem solchen Fall kann der Beklagte die fehlende Aktivlegitimation des Klägers rügen.
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Die Aktivlegitimation und die Passivlegitimation sind spiegelbildlich.
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3 BuchPrG obliegenden Aktivlegitimation berechtigt; daher klagen sie auch selbst in Gerichtsverfahren.
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Auf Klägerseite spricht man insoweit von Aktivlegitimation.
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Bei dieser geht es um die Frage, ob nach materiellem Recht dem Kläger das behauptete subjektive Recht zusteht (Aktivlegitimation) und ob es sich gegen den Beklagten richtet (Passivlegitimation).
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Die Aktivlegitimation (auch Sachlegitimation oder Sachbefugnis genannt) ist ein Begriff aus dem Prozessrecht.
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Fehlt dem Kläger die Aktivlegitimation, so ist die Klage als unbegründet abzuweisen.
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Die Aktivlegitimation ist eine Voraussetzung für die Begründetheit einer Klage.
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