Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Treunehmer“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der Tre̱u̱·neh·mer <-s, -> JUR

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Ein Treuhandverhältnis (kurz Treuhand) zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten liegt vor, wenn vertraglich oder kraft Gesetzes eine volle Rechtsmacht „zu treuen Händen“ vom Treugeber an den Treunehmer (Treuhänder) übertragen wird.
de.wikipedia.org
Entsprechend zur Übertragung von Rechten und Pflichten auf den Treunehmer, verliert der Treugeber hierzu seine Rechtsposition.
de.wikipedia.org

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