Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „Notar“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

der(die) No·ta̱r (No·ta̱·rin) <-s, -e>

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Diese drei entpuppen sich als der Notar, dessen Assistent und Chauffeur.
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Der Amtsbezirk des Notars wiederum ist der Bereich des Oberlandesgerichtsbezirkes, in dem der Notar seinen Amtssitz hat.
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Die Erläuterungen in den Gesetzeskommentaren stammen teilweise von Wissenschaftlern (Professoren) und auch von Praktikern (Richtern, Notaren, Rechtsanwälten und Angehörigen des öffentlichen Dienstes).
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Erst 1864 durfte er wieder als Appellationsgerichtsadvokat und Notar arbeiten.
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Alle Regelungen, die nur Notare betreffen, wurden in einem eigenen Kapitel zusammengefasst.
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Die erbfolgerelevanten Urkunden, wie Testamente und Erbverträge, werden durch Gerichte und Notare als Melder registriert.
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Notare (ausgenommen Amtsnotare, diese sind Beamte) sind Amtsträger, aber stehen in keinem Dienstverhältnis, sondern sind beliehen.
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Erst im 17. Jahrhundert wurde dem Notar ein Signet offiziell verliehen.
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In diesem Zusammenhang obliegt es dem Notar zu prüfen, ob die Hauptschrift Mängel enthält.
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Dies setzt eine vorherige öffentliche Beglaubigung durch einen Notar voraus.
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