Die unterschiedlichen Anfechtungsfristen sind darauf zurückzuführen, dass die Besicherung eines Anspruchs in der Regel unauffälliger erfolgen kann als dessen Erfüllung.
Dunkelziffer der unauffälligen Alkoholfahrten wird zwischen 1:300 und 1:2000 geschätzt; das Entdeckungsrisiko für den Trunkenheitsfahrer liegt bei 0,33 % bis 0,05 %).
Viele Websites von Reiseanbietern greifen den Katastrophentourismus sachlich auf, die Werbung für solche Orte wird dann meist geschickt und unauffällig als reine Informationskommunikation eingearbeitet.