Der „britische“ Verbandsvorsitzende bekam für den Verbandstag als mittlerweile anerkannter „Opinionleader“ das Hauptreferat zugebilligt; zusätzlich sollte er über „Die tarifliche Situation“ berichten.
Die Ausbildungsvergütung ist nicht mehr angemessen, wenn sie weniger als 80 Prozent der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung in der Branche beträgt.
Analog zum Technischen Fachwirt hat die politische Gleichwertigkeit zum Master nur eine Auswirkung auf tarifliche Eingruppierungen, die akademische Bewertung (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung) ändert sich dadurch nicht.
Daher dürfen andere Effekte, die durch Änderung von Freibeträgen (Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgepauschale) oder Steuerermäßigungen (individuelle Abzugsbeträge direkt von der tariflichen Einkommensteuer) entstehen, nicht berücksichtigt werden.
Als Arbeitgeberverband und Wirtschaftsverband vertritt er die Interessen seiner Branche in allen gesellschaftspolitischen, wirtschaftspolitischen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.