Der Brunnen besaß an der Vorderseite des Beckens in einem heute leeren Feld eine erhaben gemeißelte Stifterinschrift, die auf alten Fotos erkennbar ist.
Damit ist das positive Recht kein leerer Formalismus, sondern sein Geltungsanspruch hängt von seiner Ausgestaltung ab; „auch das positive Recht muss legitim sein.