1 Meldegesetz 1991 relativ breit gefasst definiert: Wer in einer Wohnung oder in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt oder eine solche Unterkunft aufgibt, ist zu melden.
Die jeweils 340 Millimeter langen Achsen waren an den Enden von kräftigen Pendelrollenlagern gefasst und die jeweils gegenüber Lagergehäuse durch einen Stahlgussrahmen miteinander verbunden.
Die Quelle selber ist mit einem Mauerwerk gefasst, aus einem Kupferrohr fließt das Wasser in ein kleines Becken und kann nach Bedarf Wanderer erfrischen.
Die Untersichten der Balkone wurden zartblau gefasst, die seitlichen, nebeneinander liegenden Balkone trennenden Mauervorsprünge sind ziegelrot, der Gebäudeüberstand der östlichen Schmalseite durch eine altroséfarbene Untersicht betont.
Die Täter, die ihn im Tiefschlaf mit einem Baseballschläger attackiert hatten, konnten zunächst unerkannt flüchten, wurden aber später von der Polizei gefasst.