Daher kann der Triebfahrzeugführer fehlerhaft so schnell fahren, dass der bemessene Schutzabschnitt nicht ausreicht, was wiederholt zu Unfällen führte (insbesondere 2001 und 2002).
Objektive Kriterien hierfür sind die Frage, ob durch Verzicht auf die Bassoktavierung fehlerhafte Fortschreitungen in der Stimmführung entstehen, sowie klangliche Gründe.
Gemäß dem offiziellen Unfallbericht war der Unfall durch ein unerwartetes Wiederausfahren des Fahrwerks sowie die fehlerhafte Reaktion des Pilot flying darauf verursacht worden.