Für den örtlichen, zivilen, «blauen» Luftschutz (Kommandoraum, Alarmzentrale, Bereitschafts- und Sanitätsraum, Geräteraum) musste eine bombensichere Anlage erstellt werden.
Luftschutzkeller boten keinen ausreichenden Schutz für die Zivilbevölkerung, da sie weder bombensicher oder gasdicht waren noch ausreichenden Schutz vor den Auswirkungen von Bränden bieten konnten.