Solange der Erwerb und Besitz der deliktrelevanten Gas- und Alarmwaffen weiterhin frei seien, führe der so genannte kleine Waffenschein nicht zu mehr Sicherheit.
Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt.