Hiervon gibt es wiederum drei Ausnahmen, denn Geld, Inhaberpapiere und auf öffentlichen Versteigerungen erworbene Sachen können jederzeit gutgläubig erworben werden (Abs.
Die Hauptburg wurde französisches Nationaleigentum, entging aber der Versteigerung, weil sie der 1803 neu gegründeten Pfarrei als Kirche und Pfarrhaus überlassen wurde.