Die Vergütung medizinischer Gutachter oder Sachverständiger durch verschiedene öffentliche oder auch private Kostenträger wie Versicherungsgesellschaften, Behörden, Gerichte ist sehr unterschiedlich geregelt.
Die Vergütungen wurden erhöht: in Abhängigkeit von der Entfernung zum Wohnort standen einem Landrat nun 1.5, 3, 4 oder 5 (neue) Schweizerfranken an Taggeldern zu.
Außerdem müsse ein Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses eine finanzielle Vergütung für Urlaub erhalten, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.