Im länderübergreifenden Warenaustausch international agierender Unternehmen ist beispielsweise eine Unterbewertung der Güter aus steuer- und zollrechtlichen Gründen weit verbreitet.
Die Frage nach der Abgrenzung zwischen Neurosen und Psychosen ergibt sich aus vorgenannter Konsequenz möglicher Unterbewertung psychogentischer Zusammenhänge bzw. möglicher Überbewertung von kausal-naturwissenschaftlichen Zusammenhängen.
Flächengröße, Seltenheit und Regenerationsfähigkeit (-dauer) sind meist keine sinnvollen Kriterien für die Bewertung von Siedlungsbiotopen, da diese Faktoren zwangsläufig zu einer Unterbewertung führen.
Eine Über- bzw. Unterbewertung liegt vor, wenn einheimische Güter aufgrund des aktuellen Wechselkurses teurer bzw. günstiger als äquivalente Güter im Ausland sind.
Unterbewertung bedeutet bei Vermögensgegenständen, dass nach dem Niederstwertprinzip die Anschaffungs-/Herstellungskosten heranzuziehen sind oder ein niedrigerer Wert am Bilanzstichtag.