Bis in die 1970er Jahre gab es den Tatbestand des Groben Unfugs im deutschen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, der heute unter Belästigung der Allgemeinheit fällt.
Er verwies auf Enzensbergers Diktum, nach dem die Gruppe 47 „ihre vornehmste Aufgabe nicht in der Förderung, sondern in der Verhinderung literarischen Unfugs“ sehe.
Beschimpfender Unfug ist eine Handlung, die eine rohe Gesinnung offenbart und die Missachtung gegenüber dem besonderen Charakter eines Ortes zum Ausdruck bringt.