Die Sparkassen sind zwar weiterhin Anstalten des öffentlichen Rechts, doch haften ihre Träger nicht mehr subsidiär für die Verbindlichkeiten ihrer Sparkasse.
Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken in zwei Drittel aller Fälle Lohnabtretungen vereinbaren, beträgt bei allen übrigen Kreditinstituten der Anteil 80 % und mehr.