Erst langsam entdeckten die Behörden, dass viele dieser Bälle mit Schmuggelware gefüllte Ballons oder Socken waren, die die Kinder nach Erhalt schnell austauschten.
Die Widerrechtlichkeit ergibt sich hierbei bereits aus dem Umstand, dass die Schmuggelware an sich in mindestens einem der betroffenen geographischen Gebiete als illegale Substanz („Droge“) gilt.
Allerdings fehlte den Behörden generell im Kampf gegen die Schmuggler die Unterstützung der Bevölkerung, die von den niedrigen Preisen durch die zollfreie Schmuggelware profitierte.
Als Abnehmer fanden sich bundesweit Spirituosenhersteller, die zur Herstellung ihrer Erzeugnisse neben ordnungsgemäß von der Monopolverwaltung bezogenem oder dort erfasstem Branntwein Schmuggelware verwendeten.