Ein schwerbehinderter Mensch hat das Recht, bei Einsicht in die über ihn geführte Personalakte oder ihn betreffende Daten des Arbeitgebers die Schwerbehindertenvertretung hinzuzuziehen (Abs.
Schon damals sahen sich viele Unternehmen mit dem Problem konfrontiert, rechtskonforme Kopien von Dokumenten wie Gehaltsabrechnungen, Personalakten und Rechnungen zu verwalten.