Wertermittlungen dienen der Feststellung des Vermögenswerts zwecks Bilanzierung, Besteuerung, Veräußerung, Beleihung, Schadensregulierung (Neuwert), beim Rechtsstreit (Streitwert), in der Zwangsversteigerung sowie bei Auseinandersetzungen (Erbauseinandersetzung, Scheidung).
Der jeweiligen Kenngröße sind weitere Daten, wie beispielsweise der mittlere Neuwert und die monatlichen Reparaturkosten sowie die monatlichen Abschreibungs- und Verzinsungsbeträge, zugeordnet.
Am deutlichsten werden diese Ziele in der Forderung nach einem wissenschaftlichen Neuwert in der Seminarfacharbeit sowie die genauen Anforderungen an Aufbau und Layout.