Nach diesem Muster waren in den Folgejahren auch ein Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen, ein Ausschuss Krankenhaus und ein Koordinierungsausschuss errichtet wurden.
Die Geschäftsordnung sah vor, dass alle zehn Tage (also dreimal im Monat) eine Plenarsitzung stattfinden und in der Zwischenzeit ein Koordinierungsausschuss die Sitzungen vorbereiten sollte.