Zur für die Expansion erforderlichen Kapitalaufstockung wurde die Eismaschinen und Internationale Tiefbaugesellschaft von Gebhardt & König mbH 1903 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt: die Tiefbau- und Kälteindustrie AG, vormals Gebhardt & Koenig.
Benötigte man später eine Kapitalaufstockung, so wurden die Gewerken, also die Besitzer der Kuxen, durch Mehrheitsbeschluss der Gewerkenversammlung zur Zahlung von Zubußen verpflichtet.