Die Rechte aus Inhaberpapieren (Inhaberschecks, Inhaberaktien, Inhaberschuldverschreibungen) werden durch Einigung und Übergabe des Inhaberpapiers an den Erwerber übertragen.
Mitte 2002 wurde die vorerst letzte Aktienkapitalerhöhung auf 8,26 Millionen Franken durchgeführt, wofür 11'600 neue Inhaberaktien (total 28'600) ausgegeben wurden.
Dieser beinhaltete eine persönliche Haftung des Vorstands und Aufsichtsrats für Schulden, eine Abschaffung des Bankenstimmrechts und die Abkehr von der Inhaberaktie.
Bei weiteren Übertragungen ist dann eine erneute Indossierung bzw. Zession nicht erforderlich, so dass die Papiere im Handel den Inhaberaktien ähneln und in Girosammelverwahrung genommen werden können.