Wird festgestellt, dass der Präsident oder der Vizepräsident Hochverrat begangen oder die Verfassung verletzt haben, so werden sie ihres Amtes enthoben.
Dort wurde er begeistert empfangen, wurde aber vom amtierenden Vizekönig als Anstifter eines möglichen Aufstandes verdächtigt (1565–1568), angeklagt und wegen Hochverrat zum Tode verurteilt.