Ein dritter Test schließlich bestätigt auf anderem Wege nochmals, dass die Hemmung der Blutgerinnung tatsächlich Phospholipid-abhängig ist und nicht auf einem spezifischen Gerinnungsfaktor beruht.
Insgesamt stellte der Korpsbefehl für die Befehlsempfänger eine Blankovollmacht dar, die geeignet war, ihre Hemmungen abzubauen und ihnen Rückendeckung zu versichern.
Nach der Aortenklappenrekonstruktion ist das Risiko der Gerinnselbildung minimal, eine Hemmung der Blutgerinnung ist in der Regel nicht erforderlich und Blutungskomplikationen entfallen somit.