Das Parlament stellte zwar Mittel zur Verfügung, um einen weiteren Härtefonds auszustatten, die Entschädigung der Zwangsarbeiter blieb jedoch außen vor.
Von 1992 bis 1997 setzte sich der Bundesverband Information & Beratung für NS-Verfolgte erfolgreich für die Einrichtung eines Härtefonds für NS-Verfolgte in Nordrhein-Westfalen ein.
Die Standgebühren fließen vollständig in den sozialen Härtefonds der Gemeinde, welcher Kressbronner unterstützen soll, die in eine finanzielle Notlage geraten oder generell bedürftig sind.