Ab 1903 waren Offizieren und Oberwachtmeistern das Tragen von grauen Litewken erlaubt, ab 1904 den Gendarmen ein sogenannter Hausrock ohne alle Abzeichen.
Die Sicherung der noch ruhigen Südgrenze erfolgte nur durch eine Mischung unterschiedlicher Truppenteile, Ausbildungsbataillons, Reservisten und Gendarmen.
Als Überbleibsel der militärischen Struktur wurden die Gendarmen den übrigen Staatsbeamten erst 1918 gleichgestellt und der Zivilgerichtsbarkeit unterstellt (zuvor waren Militärgerichte für die Gendarmen zuständig).