Ein Disagio von bis zu höchstens 5 % der Darlehenssumme bei einem Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens 5 Jahren wird dabei von der Finanzverwaltung regelmäßig als marktüblich angesehen.
Um die hohen Raten zu reduzieren, wird auch angeboten, die Darlehenssumme in zwei oder drei Teile zu teilen, die durch nacheinander zu besparende Bausparverträge getilgt werden.
Seit 2008 das Risikobegrenzungsgesetz in Kraft getreten ist, ist eine Kreditkündigung erst bei einem Ratenrückstand von 2,5 % der Darlehenssumme möglich.