Hierbei treten sie nicht selbst als Darlehensgeber auf, sondern vermitteln Hypothekendarlehen eines dritten Darlehensgeber zur Finanzierung einer Immobilie an den Darlehensnehmer.
Die Folge dieser Insolvenzanfechtung ist, dass der Darlehensgeber das zurückgewährte Geld an die Gesellschaft zurückzahlen muss bzw. die Sicherheit nicht geltend machen darf.
Anderenfalls müsste der Verbraucher zunächst dem Darlehensgeber den Darlehensbetrag zurückerstatten und dann seinerseits vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen.