Wenn beispielsweise Barbeträge überwiesen werden sollten, hatte die Hausbank des jüdischen Auswanderers die Beträge an die Golddiskontbank zu überweisen, die diese dann einem Konto des Reichswirtschaftsministeriums gutschrieb.
Barbeträge über 100.000 wurden nach unterschiedlichen Quellen entweder nur zu maximal 30 % (entspricht einem Kurs von bis zu 300:1) oder zum Kurs von 1000:1 umgetauscht.
Kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte werden bis zu einem Betrag von 2.600 € nicht angerechnet, für den Ehe- oder Lebenspartner bleiben zusätzlich 614 € anrechnungsfrei.
Volljährige, die in einem Heim leben und (ergänzende) Sozialhilfe zur Deckung der Heimkosten erhalten, haben zusätzlich Anspruch auf einen Barbetrag zur persönlichen Verfügung (umgangssprachlich „Taschengeld“).