Logisches Stützmerkmal: Die Auskunftsperson beschreibt ein zunächst sowohl ihr als auch dem Vernehmenden unerklärliches Geschehen, das nach Abschluss der Bekundung nachträglich eine Erklärung aufgrund anderweitiger Informationen findet.
In diesen Hearings befragen die Ausschussmitglieder Sachverständige, Interessenvertreter oder andere Auskunftspersonen nach ihrem Wissen oder ihrer Meinung.
Bei Erhebungen mit Auskunftsverlangen und Nachschauen ist die Aufnahme einer Niederschrift erforderlich, wobei eine Durchschrift an die Auskunftsperson auszufolgen ist.