Die Goldmünzen unterlagen im praktischen Zahlungsverkehr oft einem heimlichen Agio (Aufgeld), da ihre Häufigkeit im praktischen Geldumlauf im Vergleich zum Papiergeld sichtbar geringer war.
Danach werden alle von Anteilseignern geleisteten Kapitaleinlagen, einschliesslich Aufgelder und Zuschüsse, bei Rückzahlung in das Privatvermögen gleich wie die Rückzahlung von Grund- oder Stammkapital behandelt werden und sind somit steuerfrei.
Der Gold-Philharmoniker hat einen Feingehalt von (pures Gold), sein Verkaufspreis orientiert sich am tagesaktuellen Goldpreis zuzüglich eines geringen Aufgeldes, analog der Silber-Philharmoniker am Silberpreis.
Der Anleger bekommt hierbei sozusagen einen Teil seines gezahlten Aufgelds vom Emittenten zurück, bezahlt dies allerdings auch durch ein höheres Aufgeld beim Kauf dieses Zertifikates.
War Silber das Hauptwährungsmetall, spricht man von einer Silberstandardwährung und die parallel umlaufenden Goldmünzen waren meistens Handelsmünzen mit einem schwankenden Kurs, der meistens Aufgeld war.