Das Prinzip des Gemeineigentums ist in Zentralverwaltungswirtschaften von besonderer Bedeutung, da sich daraus der gesellschaftliche Anspruch auf Mitbestimmung ableiten lässt.
Dem gegenüber standen kaum nennenswerte Aktiva, alleine die Aussicht, gegen eine wohl bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einen Anspruch auf gerichtlichem Wege zu erstreiten.