Die erforderliche Anschaffung neuer Lokomotiven, Personen- oder Güterwagen, Erweiterungen und Verbesserungen auf Empfehlung des Verkehrsausschusses bezahlt das betreffende Unternehmen.
Gründe für die Anschaffung der sechsachsigen Varianten waren hier, neben der geringeren Schleuderneigung, auch die besseren Eigenschaften im Ganzzugverkehr, vor allem bei niedrigeren Geschwindigkeiten.
Hierzu gehören die Anschaffung von Betriebs- und Geschäftsausstattung, Maschinen, des Fuhrparks, der Kauf von betrieblich zu nutzenden Grundstücken und ihre Bebauung mit Betriebsgebäuden.
Die Erziehungsberechtigten tragen naturgemäss etwaige von ihnen selbst gewünschte Ausgaben für Anschaffungen, Taschengeld, Studienfahrten, Zahnbehandlungen, Krankheitsfälle, sowie den eigenen Materialverbrauch bei Berufsausbildung.