Rechtschreibung und Fremdwörter

Definitionen von „ankündigen“ im Rechtschreibung und Fremdwörter

I . ạn·kün·di·gen <kündigst an, kündigte an, hat angekündigt> VERB mit OBJ

II . ạn·kün·di·gen <kündigst an, kündigte an, hat angekündigt> VERB mit SICH

Beispiele aus dem Internet (nicht von der PONS Redaktion geprüft)

Deutsch
Unter einer Drohung versteht die Rechtswissenschaft das Ankündigen eines gegenwärtigen Übels, auf dessen Eintritt der Täter vorgibt, Einfluss zu haben.
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In Teilen seines indischen Verbreitungsgebietes gilt er als Ankündigen des Monsuns, weil seine Rückkehr mit dem Einsetzen des Regens zusammenfällt.
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Ist das nächste geplante Stück noch nicht offiziell angekündigt, werden die entsprechenden Felder leer gelassen.
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Eine Sirene, die einen Luftangriff ankündigt, beginnt zu heulen, und die Bomben fallen herab.
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Ist der Ausstieg rechts, wird das in beiden Fällen zusätzlich angekündigt.
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Eine reguläre Veröffentlichung der drei Alben ist angekündigt.
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Die Fahrbahnmarkierungen teilen sich unter anderem auf in durchgezogene Breit-/Schmalstriche, unterbrochene Breit-/Schmalstriche und Vorankündigungspfeile, die ein Überholverbot ankündigen.
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Dies bedeutet, dass der Konteninhaber beabsichtigte Verfügungen vorher dem Kreditinstitut nicht ankündigen muss und die Guthaben unbegrenzt abrufen kann.
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Viele Krankheiten können sich mit Befindlichkeitsstörungen ankündigen.
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Das Unternehmen hätte seine neuen Bedingungen mit einem Vorlauf von vier Monaten ankündigen müssen, um eine Benachteiligung zu vermeiden.
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"ankündigen" in den einsprachigen Deutsch-Wörterbüchern


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