Schließlich nahmen am Ende auch nur drei der achtzehn sunnitischen Vertreter an der Unterschriftenzeremonie teil; keiner unterschrieb den Verfassungsentwurf.
Im zweiten Rechtszug entscheidet das Oberlandesgericht, im dritten der Bundesgerichtshof, jeweils in der Besetzung mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern (Senate für Landwirtschaftssachen).