Als vorletzte Konsequenz können die Schüler auch zwangsweise zur Schule gebracht werden, wenn zuvor alle anderen Versuche erfolglos blieben (Schulzwang).
Angesichts der Missachtung und Ablehnung der anderen Artilleristen für diese Einheiten wurde das Personal der Grabenartillerie zum Teil von den Militärgerichten zwangsweise zugeordnet.