Als die Aufgabe an die Pfarrgemeinden zurückdelegiert wurde, war es aufgrund nicht vollständig geklärter Kompetenzen unklar, wem die Mittel aus dem Opferstock zustanden.
Eine zentrale Forderung ist, dass pflegenden Angehörigen – so wie Eltern – ein Anspruch auf Lohnersatzleistung zustehen soll, wenn sie ihre Arbeitszeit reduzieren oder unterbrechen.