Das Gesetz droht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren; falls die wucherische Benachteiligung gewerbsmäßig ausgeübt wurde, gar mit bis zu zehn Jahren.
Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer durch die wucherische Entlohnung in wirtschaftliche Not gerät oder die Tat gewerbsmäßig begangen wird.
Anders sieht es die Rechtsprechung allerdings bei wucherischen Mieten für Wohnraum: Hier billigt sie dem Vermieter einen Mietzins zu, der noch als angemessen erscheint.