Somit verblieben nur noch zwei Stände: die Bürger mit den ratsfähigen Geschlechtern und Patriziern sowie die Handwerker und Plebejer, die gemeinsam die Gemeinde bildeten.
Gewinnt eine Partei in den Wahlkreisen mehr Mandate, als ihr nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen, verbleiben diese der Partei (Überhangmandate), die übrigen Parteien erhalten Ausgleichsmandate.