Hier lebte auch eine chinesische Mehrheit, aber nur die staatenlosen Flüchtlinge waren verpflichtend an die Ausgangssperren und Zwangsübersiedlungen in Substandardwohnungen gebunden.
Die überlebenden Deportationsopfer galten also weiterhin als staatenlos, waren mithin Bürger minderen Rechts und ohne rechtliche Möglichkeit, Entschädigungs- und Restitutionsverfahren zu führen.